Bau- & Architektenrecht

Auf einen Blick

  • Architektenrecht
  • Sachmangel und Gewährleistung

Das Baurecht gliedert sich in die Bereiche privates Baurecht und öffentliches Baurecht. Das öffentliche Baurecht betrifft in erster Linie die Grundstücke selbst, indem es die Zulässigkeit und die Art und Weise ihrer Bebauung regelt. Das private Baurecht betrifft die Beziehungen zwischen privaten Bauherren und denjenigen Unternehmen, deren Leistungen zum Bau beitragen.

Bauvorhaben sind besonders anfällig für Konflikte, unter anderem weil Bauherren einer Vielzahl von beteiligten Unternehmen gegenüberstehen, deren Leistungen miteinander zusammenhängen und teilweise voneinander abhängig sind. Die Abklärung von Ursachen und Verursachern von Mängeln gestaltet sich deshalb schwierig. Ohne den Beistand versierter Rechtsanwälte kommen Bauherren mit der Menge an relevanten Gesetzen, Vorschriften und Rechts- und Baunormen nicht zurecht, erst recht nicht, wenn Konflikte in diesem Bereich zu einer rechtlichen Auseinandersetzung ausarten.

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