Verbraucherrecht

Zwischen Verbrauchern und denen, die ihnen Produkte und Dienstleistungen anbieten, besteht ein deutliches Ungleichgewicht zu Ungunsten der Verbraucher. Sie wissen über die Produkte und Dienstleistungen, die sie konsumieren wollen, grundsätzlich weniger als die Hersteller und Anbieter. Dies gilt auch dann, wenn es sich dabei um bewusste Konsumenten handelt, die sich informieren wollen. Die Menge und Art der verfügbaren Information werden weitgehend vom Anbieter bestimmt, so dass die Verbraucher aus der Sicht des Gesetzgebers schutzbedürftig sind. Es ist Aufgabe des Verbraucherschutzes dieses Wissensdefizit auszugleichen.

Dem Verbraucherschutz ist kein eigenes Gesetz gewidmet. Aus diesem Grund gibt es kein anerkanntes eigenständiges Rechtsgebiet namens Verbraucherschutzrecht. Einzelne Auflagen und Normen gibt es dennoch in unzähligen Gesetzen. Außerdem etabliert sich der Verbraucherschutz zunehmend im öffentlichen Bewusstsein. Mit dem rechtlichen Beistand erfahrener Rechtsanwälte müssen sich Konsumenten nicht der Willkür der Anbieter ausgesetzt fühlen, wenn ihnen Unrecht widerfahren ist.

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