Erbrecht

Auf einen Blick

  • Erbauseinandersetzung
  • Erbvertrag
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzung
  • Testament/Testamentsgestaltung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

In Deutschland steigt das Erbschaftsvolumen stetig an. Mit steigendem Umfang einer Erbschaft nimmt auch die Häufigkeit einer Auseinandersetzung unter den Erben zu.

Wir beraten seit vielen Jahren unsere Mandanten zu erbrechtlichen Fragen und verhelfen ihnen zu erfolgreichen Lösungen.

Unsere Beratung umfasst im Vorfeld eines Erbfalles die richtige Testamentsgestaltung für Ehepaare, unverheiratete Paare und Unternehmer. Wir ermitteln gemeinsam mit unseren Mandanten, welche Ziele ihnen bei der Testamentsgestaltung wichtig sind, und helfen ihnen hierfür die entsprechende juristische Gestaltung zu finden.

Oft sind auch lebzeitige Gestaltungen mit den potenziellen Erben das richtige Mittel, um Vermögen oder Unternehmen steuergünstig in die nächste Generation zu transportieren.

Die Möglichkeiten der Gestaltung sind vielfältig. Wir unterstützen Sie bei der sachgerechten Auswahl, z.B. bei

  • der Gestaltung von Einzeltestamenten oder gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten
  • der Vermögensnachfolgeplanung
  • der Absicherung von Angehörigen durch letztwillige Verfügungen
  • der steueroptimierten Vermögensübertragung zu Lebzeiten und von Todes wegen
  • der Erarbeitung von Erbverträgen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Vermächtnislösungen
  • der erbrechtlichen Gestaltung bei Patchwork-Familien.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen wir, auf Grund langjähriger Erfahrung, erfolgreich für unsere Mandanten Erbrechtsprozesse. Hierzu gehören die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die Anfechtung von Testamenten bei Testierunfähigkeit und Irrtümern sowie die Auseinandersetzung von Nachlässen.

In einer immer globaler agierenden Welt sind internationale erbrechtliche Bezüge nicht mehr die Ausnahme. Eine europäische Erbrechtsverordnung regelt inzwischen die internationalen Zuständigkeiten, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Europa. Wir prüfen, welche juristischen Gestaltungsmöglichkeiten das internationale Recht für unsere Mandanten bietet.

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